Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der PERITUS GMBH CONSULTING und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1.2. Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen der PERITUS GMBH CONSULTING und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchem Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nummer 9.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

2.1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
2.2. Die PERITUS GMBH CONSULTING ist berechtigt, Aufträge durch sachverständige unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
2.3. Soweit eine rechtsberatende Tätigkeit zur Durchführung des Auftrages notwendig wird, die von PERITUS GMBH CONSULTING wegen der gesetzlichen Regelungen im Rechtsberatungsgesetz nicht durchgeführt werden kann, zeigt PERITUS GMBH CONSULTING diesen Umstand an und schlägt dem Auftraggeber geeignete Rechtsanwälte vor. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Beauftragung von nicht von PERITUS GMBH CONSULTING vorgeschlagenen Rechtsanwälten zusätzliche Kosten auf den Auftraggeber zukommen können, die nicht vom vereinbarten Honorar umfasst sind.
2.4. Ändern sich technische, betriebswirtschaftliche oder juristische Ausgangssituationen oder Regelungen nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist die PERITUS GMBH CONSULTING nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Aufklärungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Störungen sind von PERITUS GMBH CONSULTING unverzüglich anzuzeigen.
3.2. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der PERITUS GMBH CONSULTING bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratung auch auf anderen Fachgebieten umfassend informiert wird.
3.3. Auf Verlangen der PERITUS GMBH CONSULTING hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte in einer von der PERITUS GMBH CONSULTING formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit, Verbot der Abwerbung

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der PERITUS GMBH CONSULTING zu verhindern.
4.2. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers an Mitarbeiter der PERITUS GMBH CONSULTING auf Anstellung bzw. auf Vergabe von Aufträgen auf deren eigene Rechnung.
4.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der PERITUS GMBH CONSULTING, keine Angebote an Mitarbeiter der PERITUS GMBH CONSULTING auf Anstellung bzw. auf Vergabe von Aufträgen auf deren eigene Rechnung abzugeben oder vergleichbare Angebote von Mitarbeitern der PERITUS GMBH CONSULTING anzunehmen. Dieses Abwerbe- und Einstellungsverbot gilt für den Zeitraum von 12 Monaten, beginnend mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der PERITUS GMBH CONSULTING.
4.4. Bei Verstoß gegen Nummer 4.3 ergibt sich eine unverzüglich fällige Vertragsstrafe in Höhe der letzten 6 Bruttomonatsgehälter des betreffenden Mitarbeiters.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

5.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Prüfungs- und Abschlussberichte schriftlich darzustellen. Hat die PERITUS GMBH CONSULTING die Ergebnisse der Tätigkeiten schriftlich darzustellen, so ist nur diese schriftliche Erklärung maßgebend.
5.2. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern der PERITUS GMBH CONSULTING außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der PERITUS GMBH CONSULTING gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Konzepte und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

7. Weitergabe der beruflichen Äußerungen der Mitarbeiter der PERITUS GMBH CONSULTING

7.1. Die Ergebnisse der PERITUS GMBH CONSULTING sind ausschließlich für die Auftragsparteien bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Die Weitergabe setzt voraus, dass der Empfänger der PERITUS GMBH CONSULTING gegenüber erklärt, die Auftragsbedingungen und Haftungsbeschränkungen sowie die Regelung zur Berichtsweitergabe auch im Verhältnis zu sich anzuerkennen.
7.2. Gegenüber einem Dritten haftet die PERITUS GMBH CONSULTING (Im Rahmen von Nummer 9) nur, wenn die Bedingungen des Absatzes 1 gegeben sind.
7.3. Die Verwendung beruflicher Äußerungen von Mitarbeitern der PERITUS GMBH CONSULTING zu Werbezwecken ist grundsätzlich erlaubt, bedarf allerdings der Benennung der PERITUS GMBH CONSULTING und Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

8. Mängelbeseitigung

8.1. Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch die PERITUS GMBH CONSULTING. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nummer 9.
8.2. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, welche nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines halben Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
8.3. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formale Mängel, die in einer beruflichen Äußerung von Mitarbeitern der PERITUS GMBH CONSULTING enthalten sind, können jederzeit von der PERITUS GMBH CONSULTING auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung von Mitarbeitern der PERITUS GMBH CONSULTING enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen die PERITUS GMBH CONSULTING, die Äußerungen auch Dritten gegenüber zurückzunehmen.


9. Haftung

9.1. Für mündlich erteilte Auskünfte haften wir nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden.
9.2. Die PERITUS GMBH CONSULTING und ihre Erfüllungsgehilfen handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haften außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur dann, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9.3. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem halben Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Der Höhe nach haftet die PERITUS GMBH CONSULTING nur bis zur Höhe des Auftragswertes, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von € 500.000,00.


10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

10.1. Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch einen Mitarbeiter der PERITUS GMBH CONSULTING erstellten und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Prüfberichtes bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung der PERITUS GMBH CONSULTING.
10.2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf zwei Ausfertigungen des Prüfberichtes. Weitere Ausfertigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.


11. Ergänzende Bestimmungen für Beratungs- bzw. Prüfungsaufträge mit dem Ziel einer IT-Grundschutzzertifizierung durch das BSI

11.1. Durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anfallende Gebühren sind nur dann Bestandteile des Leistungsumfanges, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
11.2. Durch die Benutzung von Softwareprodukten von Dritten anfallende Lizenzgebühren sind nur dann Bestandteile des Leistungsumfanges, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.


12. Rechnungslegung

12.1. Wenn nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, werden erbrachte Leistungen monatlich abgerecht.
12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Abrechnungen bzw. Rechnungen der PERITUS GMBH CONSULTING unverzüglich auf Korrektheit zu prüfen. Nicht innerhalb von 21 Kalendertagen schriftlich beanstandete Abrechnungen bzw. Rechnungen gelten als abgenommen.


13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden. So bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.



Stand: Januar 2011